Die Anpassung der Treibhausgasminderungsquote in Deutschland soll zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors beitragen. Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht eine Steigerung der Treibhausgasminderungsquote von aktuell 6% auf 22% in 2030 vor, wobei der Anstieg der Treibhausgasminderungsquote bis 2027 mit 10% eher gering ausfällt. Biogas soll hierbei in gasförmiger Form als CNG und in flüssiger Form als LNG seinen Beitrag leisten. Aktuell sieht der Kabinetssentwurf eine Deckelung für Biomethan aus Anbaubiomasse von 4,4% vor. Daneben sollen fortschrittliche Biokraftstoffe beispielsweise aus Stroh oder Gülle mit einer eigenen Unterquote versehen und dadurch gefördert werden, wobei eine doppelte Anrechnung der Treibhausgasminderung erfolgen kann, sobald der im Gesetz geforderte Anteil von 0,2% im Jahr 2022 und bis 2,6% im Jahr 2030 ansteigende Anteil erfüllt ist und zusätzliche fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden. Bioemethan kann so einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Treibhausgasausstoßes im Verkehrssektor leisten und durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern zusätzlich den Treibhausgasausstoß der Landwirtschaft deutlich verringern.

Die aktuell geplante Dreifachanrechnung von Strom hingegen ist wenig zielführend bei der Minderung der Treibhausgasemissionen, solange nicht ein Einsatzzwang für „grünen“ Strom besteht. Zudem ist der Einsatz von „grünem“ Strom im Verkehrssektor auch nur dann sinnvoll, wenn sowieso grüner Überschussstrom im Netz zum Laden der Batterien zur Verfügung steht. Steht kein grüner Überschusstrom zum Laden der Fahrezeuge zur Verfügung, führt jede weitere aus dem Netz genommene Kilowattstunde automatisch zur Produktion einer weiteren fossilen Kilowattstunde Strom aus Gas, Steinkohle oder schlimmstenfalls Braunkohle.