Biogasanlagen hatten im ersten Halbjahr 2021 einen Nutzungsgrad von 56,7 %. Das geht aus einem Bericht des Statistischen Bundeamtes hervor. Windkraftanlagen hatten im gleichen Zeitraum einen Nutzungsgrad von 20,9 %, Photovoltaikanlagen einen durchschnittlichen Nutzungsgrad von nur 10,5 %.

Die Biogastechnologie zeigt damit erneut auf, welche Vorteile sie gegenüber anderen Technologien bietet. Neben der Grundlastfähigkeit können die Anlagen bei entsprechender Flexibilisierung mehr Strom zu den Zeiten erzeugen, in denen dieser tatsächlich gebraucht wird, nämlich Zeiten hohen Bedarfs oder wenn die anderen erneuerbaren Energien keinen Strom liefern können. Diese Vorteile machen Biogasanlagen zu einem unverzichtbaren Baustein der Energiewende, denn nur sie sind in der Lage, auf die schwankende Stromerzeugung gezielt Einfluss zu nehmen, indem die Leistung nach unten oder oben geregelt wird.

Leider zeigen die Ausschreibungsergebnisse deutlich, dass viele Biogasanlagenbetreiber durch das neue EEG 2021 verunsichert sind und eine Stilllegung der Anlage einer erneuten Teilnahme am EEG vorziehen. Deshalb muss die Politik das EEG unbedingt anpassen, um dafür zu sorgen, dass der Biogasanlagenbestand weiter erhalten bleibt. Vor allem kleinere Biogasanlagen mit geringer Leistung setzen häufig einen vergleichsweise hohen Prozentsatz an Wirtschaftsdünegrn ein und sorgen neben der klimaschonenden Stromerzeugung auch für eine geringere Ausgasung von Gülle und Mist, die bei offener Lagerung Methanemissionen in die Atmosphäre entlassen. Gerade für diese Anlagen wäre ein Fortbestand wichtig.