Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert noch bis maximal 31. Dezember 2022 die Anschaffung von CNG-Fahrzeugen im landwirtschaftlichen Bereich, wenn diese mit Biomethan betrieben werden. Förderfähig sind dabei nur die Mehrkosten gegenüber der Investition in ein Referenzfahrzeug mit fossilem Antrieb.