Die Anzahl an Biogasanlagen ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich auf ca. 9500 gewachsen, wobei im Freistaat Thüringen ca. 250 Anlagen entstanden sind. Nach den Änderungen der Förderung für erneuerbare Energien durch das EEG 2014 und das EEG 2017 ist der Zubau von Biogasanlagen allerdings fast vollständig zum Erliegen gekommen. Für einige der Biogasanlagen in Thüringen, welche in den nächsten Jahren aus der 20 Jahre andauernden, garantierten, staatlichen Förderung herausfallen, stellt sich zudem die Frage, ob ein wirtschaftlticher Weiterbetrieb auch unter den neuen Voraussetzungen des EEG möglich ist. Da das EEG 2017 die Förderung für die meisten Anlagengrößen über ein Ausschreibungsverfahren bestimmt, ist es für viele Biogasanlagenbetreiber sinnvoll, frühzeitig ein Konzept zum sinnvollen Weiterbetrieb ihrer Anlage zu erarbeiten.

Um die Anlagenbetreiber bei der Planung und den dabei aufkommenden Fragen nicht allein zu lassen, bietet die ThEGA kostlose Initialberatungen für Biogasanlagenbetreiber an. Diese Beratungen werden vom Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie, Prof. Dr.-Ing. Frank Schlowin durchgeführt. Neben einer Begehung vor Ort, um die jeweilige Anlage in Augenschein zu nehmen, wird eine Analyse zu verschiedenen Optionen des Weiterbetriebs durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse, mit einer Abwägung der Alternativen für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb, werden am Ende in einem Bericht zusammengefasst.

Die Beratung soll den Anlagenbetreibern Möglichkeiten aufgezeigen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen des EEG 2017 weiter wirtschaftlich Bioenergie in Thüringen zu produzieren. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Biogasanlagenlandschaft und damit die grundlastfähige Bioenergie im Kontext der schwankenden Verfügbarkeit von Sonnen- und Windenergie zu erhalten und gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Energieproduktion in Thüringen zu sichern.