Die Umsetzung der Renewable Energie Directive II in nationales Recht muss bis zum 30.06.2021 auch in Deutschland in der Gesetzgebung umgesetzt sein. Dabei müssen europäische Vorgaben für den Klimaschutz in das nationale Recht umgesetzt werden.

Die Klimaschutzbemühungen im Verkehrssektor sollen unter anderem mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote umgesetzt werden. Dabei wird den Kraftstoff inverkehrbringenden Unternehmen vorgeschrieben, um wie viel Prozent sie den Treibhausgasausstoß ihrer fossilen Kraftstoffe gegenüber deren normalem Ausstoß vermindern müssen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen neben fossilen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin zusätzliche klimafreundliche Kraftstoffe wie Biodiesel, Bioerdgas oder Bio-Ethanol verkaufen müssen.

Die Treibhausgasminderungsquote liegt im Jahr 2020 bei 6 %. Die inverkehrgebrachten Treibstoffe wie Diesel und Benzin müssen demnach insgesamt 6% weniger Kohlenstoffdioxid ausstoßen, indem bestimmte Mindestmengen an Treibstoffen in den Verkehr gebracht werden, die nur geringe CO2-Emissionen aufweisen. Die durch den Kraftstoff erzeugten CO2-Mengen werden dann miteinander verrechnet und müssen mindestens 6% unter den Treibhausgasausstoßwerten von reinem fossilem Diesel oder Benzin liegen. Eine Möglichkeit der Erfüllung der Quote ist die Inverkehrbringung von Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen, Bioabfällen oder tierischen Reststoffen. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Fahrstrom in Elektrofahrzeugen.

Innerhalb der Treibhausgasminderungsquote gibt es noch eine sogenannte Unterquote, welche erfüllt werden muss. Diese kann nur mit Kraftstoffen erfüllt werden, welche besonders viele CO2-Emissionen verhindern, sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe. Dazu zählt unter anderem die Biomethanproduktion aus Bioabfällen, Gülle und Mist.

Biomethan, welches dabei besonders viele CO2-Emissionen verhindert, kann nach der Erfüllung der Unterquote doppelt auf die Erfüllung der Überquote angerechnet werden. Dadurch wird Biomethan bestimmter Abfallstoffe bei den Berechnungen bevorzugt.

Die Treibhausgasminderungsquote soll nach ersten Entwürfen zur Umsetzung in deutsches Recht bis 2024 auf 8% und bis 2030 auf 22% ansteigen. Biomethan kann hier einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Treibhausminderung im Verkehrssektor leisten.