Zur 10. Erneuerbare-Energien und Klimakonferenz in Weimar war auch Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, mit einem Statement online zugeschaltet. Bei der Diskussion nach dem Vortrag des Vizekanzlers kamen verschiedene Fragen auch rund um das Thema Biogasanlagen und Strompreisbremse auf. Frank Scholwin vom Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie richtet einige wichtige Frage und Hinweise sowohl an den Wirtschaftsminister als auch an die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz in Thüringen, Anja Siegesmund. Die Ministerin ging besonders auf die Fragen zur Deckelung des Strompreises und auf die schwierigen Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen ein:

Sie habe sich bereits für die Bioenergie beim Bundesrat eingesetzt, als die Deckelung des Strompreises für die verschiedenen Energieerzeugungsarten diskutiert wurde, und nimmt die Vorschläge zur Anpassung des geplanten Preisdeckels mit in das weitere Gespräch.

Bei den Genehmigungsverfahren gebe die Politik bereits ihr bestes, um die langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Allerdings sei es wichtig, gerade bei Biogasanlagen zwei Mal hinzuschauen – Stichwort Methanschlupf. Trotzdem sei das Gebot der Stunde, schnelle und unbürokratische Entscheidungen zu treffen.

Lesen hier auch die Anmerkungen zur Anpassung der Strompreisbremse von Frank Scholwin an Wirtschaftsminister Robert Habeck:

Geehrter Herr Habeck, das vorläufige Konzept einer Strompreisbremse hinsichtlich der Biogasproduktionsanlagen mit einer Reduzierung von Mehrerlösen rückwirkend auf maximal 3 ct/kWh ist kontraproduktiv und führt zu massivem Frust und sicherlich einer Klagewelle. Ich fordere Sie auf, das Konzept massiv zu überarbeiten. Die aus meiner Sicht wichtigsten 4 Punkte sind: 1. Begrenzung der Mehrerlöse auf 3 ct/kWh widerspricht massiv dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 Grundgesetz und wird eine Klagewelle zur Folge haben, zu der ich die Betreiber auch ermuntern werde. Der Mehrerlös für fossile Energieerzeugung wie auch Solar und Windstrom liegt bei 18ct/kWh Preisobergrenze zwischen 8 und 12 ct/kwh. 2. Die Regelung konterkariert die durch die Anreize zur Flexibilisierung realisierte systemdienliche Betriebsweise von Biogasanlagen, gerade in Strommangelzeiten bei hohen Marktpreisen Strom zu erzeugen und keinen Strom in Überschusszeiten zu produzieren. Die Mehrerlöse oberhalb der EEG-Vergütung sind Teil der Wirtschaftlichkeitsberechnung und essentiell für den erfolgreichen langfristigen Betrieb. 3. Der Großteil der Mehreinnahmen wurde bereits ausgegeben für z.B. 25% Kostensteigerungen bei den Betriebskosten (Substrat, Dünger etc) und vielfach für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit. Banken werden sofort ihre Finanzierungen zurückziehen und z.B. die Konversion von der Stromerzeugung zur Biomethanerzeugng, um russisches Gas zu substituieren, wird massiv ausgebremst. Der rückwirkende Zugriff auf erzielte Einnahmen wird zu massiven Insolvenzen und Abschaltungen von Biogasanlagen führen. 4. Die aus der Biogas-Stromerzeugung erzielbaren Mehreinnahmen in ganz Deutschland schätze ich auf ca. 1,5 Mrd. € in 12 Monaten. Im Vergleich zu den anderen von mir als Wähler nicht autorisierten staatlichen Ausgaben z.B. für aktionistischen Gaseinkauf oder Kriegsführung scheint mir das ein Tropfen auf den heißen Stein, der eine zusätzliche Senkung der Versorgungssicherheit mit Energie bewirken wird. Aus diesen Gründen darf die Strompreisbremse aus meiner Sicht nicht bzw. nicht in der vorgeschlagenen Form für Biogasanlagen in Kraft treten. Die sehr motivierten Biogasanlagenbetreiber sollten eher durch Genehmigungsbeschleunigungen und finanzielle Anreize motiviert werden, ihre Anlagen weiterzubetreiben!

Dr. Scholwin stellt seine Frage bei der EEK