Die Bundesregierung muss den CO2-Aussoß im Straßenverkehr in den nächsten Jahren deutlich verringern, wenn die Tribhausgasminderungsziele erreicht werden sollen. Im PKW-Bereich soll der Elektroantrieb den CO2-Ausstoß spürbar senken. Im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge gestaltet sich die Senkung der CO2-Emissionen dagegen schwieriger, da die Reichweite eines elektrischen LKW-Antriebs noch zu gering ist und die Wasserstoffmobilität noch in den Kinderschuhen steckt.
Deshalb wurden in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Förderprogramme für sparsame Dieselantriebe, CNG- und LNG-Antriebe aufgelegt
Seit dem 26.07.2021 gibt es in diesem Zusammenhang das neue Programm „Erneuerung Nutzfahrzeugflotte 3.0“ (ENF 3.0). Gefördert werden Elektro- und Wasserstoffantriebe sowie konventionelle Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI, worunter auch CNG- und LNG-Antriebe fallen, mit Zuschüssen bis zu 15.000. Das Programm ist bis 31.10.2021 befristet und mit einem beschränkten Fördertopf ausgestattet.
Alle Betriebe mit CNG-Tankstelle in der Nähe des Betriebshofs sollten die Gelegenheit nutzen und ihren Fahrzeugbestand überprüfen, inwiefern der CNG-Antrieb eine Option zum konventionellen Dieselantrieb sein kann. Neben der Förderung für die Neuanschaffung ist der Preis von Biomethan bzw. Erdgas an der Zapfsäule gegenüber Diesel ein Argument für den Tausch des Diesel-LKWs gegen einen LKW mit Gasmotor. Zudem sind schwere Nutzfahrzeuge mit Erdgasantrieb in den nächsten Jahren noch von der Maut befreit.
Weiterhin stoßen CNG-Motoren deutlich weniger CO2 und fast keine Stickoxide gegenüber LKW mit Dieselmotor aus. Wird das Fahrzeug mit Biomethan betankt, können die CO2-Emissionen gegenüber einem Dieselmotor um bis zu 90% gesenkt werden. Damit leistet Biomethan einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Den Antrag zum Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 3.0) des Bundesamt für Güterverkehr finden Sie hier.