Der Nationalrat der Schweiz hat eine wegweisende Entscheidung zur Verringerung der Steuern für den Schwerlastverkehr mit alternativen Antrieben auf den Weg gebracht. Damit sollen Fahrzeuge des Schwerlastgüterverkehrs mit Nutzung von erneuerbaren Energien als Kraftstoff gegenüber denen mit fossilen Antrieben gefördert werden. Je geringer dabei die Emissionen des Fahrzeugs ausfallen, desto geringer ist auch die Steuerlast, welche der Betreiber bezahlen muss.

Bis jetzt galten diese steuerlichen Vergünstigungen nur für LKW mit elektrischem Antrieb. Die Entscheidung zur Steuererleichterung soll im Zuge der Technologieoffenheit auch für andere alternative Antriebe als dem Elektromotor gelten und so eine schnelle Reduktion der Treibhausgasemissionen auf mehreren Wegen erreicht werden.

Von diesen Steuerbegünstigungen können in Zukunft auch Biomethan-betriebene LKW profitieren. Die Höhe der Vergünstigungen wird von der prozentualen Treibhausgasminderung des Antriebs abhängen. Schon jetzt ist allerdings klar, dass sich der Betrieb von mit Biomethan oder Bio-LNG angetriebenen LKW finanziell auszahlt.