Für das EEG 2021 hat die Bundesregierungen weitere zusätzliche Änderungen angekündigt. Bestandsanlagen bis 500kW elektrische Leistung sollen demnach einen um einen halben Cent erhöhten Zuschlag erhalten. Zudem soll die Südquote für die Zuschlagsregelung der Biomasseausschreibung und für die Ausschreibung von Biomethananlagen erst ab 2022 gelten. Dafür wird bereits ab dem Jahr 2021 eine 80% Regelung eingeführt, nach welcher die obersten 20% der gebotenen Vergütungswerte bei nicht vollständig ausgeschöpftem Zuschlagsvolumen keinen Zuschlag erhalten. So soll verhindert werden, dass nur auf die Gebotshöchstwerte geboten wird. Diese Regelung wird in den ersten Jahren nach 2020 unweigerlich dazu führen, dass die Gebotshöchstwerte nicht erreicht werden, da die Anzahl der in die Ausschreibung gehenden Anlagen das Ausschreibungsvolumen nicht decken wird. Die Ausschreibung der Biomethananlagen bleibt von dieser Regelung unberührt. Im Jahr 2021 können Biomethananlagen aus ganz Deutschland, unabhängig ob sie in der Südregion liegen oder nicht, an der Ausschreibung für Biomethananlagen teilnehmen. Erst ab 2022 gilt die Südquote von 50%.
Der Bundestag soll das EEG 2021 in den letzten Lesungen am 17. und 18. Dezember beschließen.